AGB’s
Brian Krahmer
Shake and Pop Events
Juliuspromenade 60
97070 Würzburg
Kontakt
Telefon: 0171 716 11 666
E-Mail: info@shakeandpop.de
Allgemeine Geschäftbedinungen (AGB)
1. Rücktritt vom Vertrag Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
Bis 6 Monate vor der Veranstaltung wird keine Stornogebühr berechnet.
Ab 6 Monaten vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Gesamtkosten berechnet.
Ab 3 Monaten vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Gesamtkosten berechnet
Ab 2 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % der Gesamtkosten berechnet.
Am Veranstaltungstag bzw. während der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Gesamtkosten berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Insbesondere bei Verschiebungen aufgrund von behördlichen Auflagen (bspw. Kontaktbeschränkungen Covid-19), entfällt die Stornierungsgebühr vollständig. Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall und andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ ist verpflichtet dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod). Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
2. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber in vollem Umfang, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern und Kleidung des DJs, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Ebenso haftet dieser für Diebstahl des Eigentums des DJs während der Lagerung in der Veranstaltungsstätte sowie während, zwischen und nach den Auftritten. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Der DJ seinerseits ist über eine betriebliche Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang abgedeckt. Sollten Schäden am Inventar der Location oder der Location selbst entstehen, verpflichtet sich der DJ diese an seine Versicherung zu melden.
3. Pflichten des DJs
3.1 Auftritt Der DJ verpflichtet sich seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er ist in der Auswahl des darzubietenden Repertoires frei, geht aber auf Wünsche des Auftraggebers nach Möglichkeit ein. Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Es ist dem Künstler gestattet, dass ihn eine weitere Person zum Auf- und Abbau sowie zur Unterstützung während des Auftritts, auf die Veranstaltung begleitet.
3.2 Verspätung/Nichterscheinen Bei Verspätung des DJs wird die Fehlzeit anteilig als Guthaben verrechnet. Bei Nichterscheinen des DJs (ausgenommen 2.) ist dieser zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 200 € verpflichtet.
3.3 Referenz Dem DJ wird gestattet den Auftraggeber als Referenz zu verwenden. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss der DJ spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung darüber informiert sein.
3.4 Bilder/Videos Zu Werbezwecken wird der Künstler Aufnahmen (Bilder/Videos inkl. Ton) während der Veranstaltung anfertigen und diese eventuell auf seiner Website und/oder seinen Kanälen auf sozialen Medien veröffentlichen. Wenn einzelne Personen auf den Materialien zu sehen sind, wird der DJ die jeweilige Person nach Einverständnis fragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss der DJ spätestens zu Beginn der Veranstaltung darüber informiert sein.
4. Pflichten dflichten des Auftraggebers
4.1 Verpflegung/Getränke/Spesen Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind im Vorfeld separat zubesprechen.
4.2 Parkplatz/Zufahrt Für das Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort sind für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber zwei Helfer zu stellen. Ein PKW-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eventuell anfallende Parkgebühren trägt der Auftraggeber. Falls das Fahrzeug des DJs widerrechtlich abgestellt werden muss und es zur Ordnungswidrigkeit kommt, sind die Folgekosten vom Auftraggeber zu tragen.
4.3 GEMA-Gebühren Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Auftraggeber getragen und werden direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) entfällt die GEMA-Gebühr.
4.4 Arbeitsplatz Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom Anschlussmöglichkeiten (mindestens 3 Schuko-Steckdosen). Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
4.5 Sicherheitshinweis Bestimmte Lichteffekte können epileptische Anfälle auslösen. Gäste, die zu epileptischen Anfällen neigen sollten den Aufenthalt auf der Tanzfläche meiden. Bei einem längeren Aufenthalt bei Musiklautstärken über 95 dB können Schäden am Gehör auftreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Gäste auf diese Gefahren aufmerksam zu machen. Der DJ weist jegliche Form von Schadensersatzansprüchen von sich.
5. Gutscheine & Rabatt
5.1. Gutscheine werden von Shake and Pop / Brian Krahmer sowohl in digitaler Form als auch Papierform und unbefristet ausgegeben.
5.2. Die Gültigkeit unser Gutscheine ist laut Gesetz auf 3 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist Shake and Pop nicht mehr zur Annahme des Gutscheins verpflichtet. Geschieht nach dieser Frist eine Annahe auf Kulanz (im Ermessen von Shake and Pop) und haben sich die Preise erhöht, ist der Differnezbetrag vom Kunden zu bezahlen.
5.3. Pro Auftrag/Termin kann nur ein Gutschein pro Kunde bzw. Paar eingelöst werden
5.4. Gutscheine können nur nach vorheriger Terminvereinbarung eingelöst werden. Bei der Terminvereinbarung ist der Gutschein zu benennen.
5.5. Ein gültiger Gutschein muss um erfolgreich eingelöst werden folgendes enthalten: * Geld oder Wert oder Dauer der Dienstleistung
5.6. Geschenkgutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen oder Gutscheinen kombiniert werden.
5.7. Eine Teileinlösung ist nicht möglich. Rabattgutscheine & Geschenkgutscheine die für bestimmte Dienstleitungen ausgestellt wurden können nicht in Teilen oder für andere Dienstleistungen eingelöst werden.
5.8. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
5.9. Gutscheine sind nicht auf Produkte/Dienstleistungen von Dritten anwendbar.
6. Sonstiges
6.1 Änderungen Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
6.2 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Würzburg. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
6.3 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/ nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Annahme des Angebots die genannten Bedingungen.
Widerrufbelehrung & Formular
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Dienstvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Dienstvertrag mit uns (Shake and Pop bzw. Brian Krahmer) schriftlich abgeschlossen bzw. bestätigt haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Shake and Pop bzw. Brian Krahmer, Juliuspromenade 60, 97070 Würzburg, Deutschland, Tel: 01717611666, E-Mail: brian@shakeandpop.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Werktagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Stornierungskosten
Innerhalb der Frist von 14 Tagen ist die Stornierung des Vertrages für Sie kostenfrei. Ab dem 15. Tag sind die Stornierungskosten in den AGBs geregelt und geltend.
